Die Koalitionsfraktionen von Grünen und CDU werden in dieser Woche noch einen gemeinsamen Gesetzesentwurf für ein neues Ladenöffnungsgesetz in den Landtag einbringen.
Fraktionsvorsitzender Manuel Hagel MdL erklärte heute in Stuttgart: „Wir bringen ein Thema voran, das wir als CDU früh angestoßen haben. Vollautomatisierte Verkaufsstellen sind eine sinnvolle Ergänzung der Nahversorgung – besonders im ländlichen Raum, wo Wege länger sind und Personal fehlt. Entscheidend ist das richtige Gleichgewicht: verlässliche Versorgung vor Ort, Lebensqualität in Stadt und Land sowie der Schutz von Sonn- und Feiertagen. Genau das leistet dieser Gesetzentwurf. Er schafft klare Regeln, sorgt für Rechtssicherheit und setzt auf das Vertrauen in die Kommunen. So stärken wir den ländlichen Raum und sorgen dafür, dass moderne Politik im Alltag der Menschen ankommt.“
Der Offenburger Abgeordnete Volker Schebesta unterstreicht: „Unter Berücksichtigung des Sonn- und Feiertagsschutzes bringen wir im Land eine Gesetzesänderung auf den Weg, mit der eine Öffnung digitaler und vollautomatisierter Kleinstsupermärkte auch am Sonntag ermöglicht wird. Damit werden neue Lösungen für die Nahversorgung insbesondere im ländlichen Raum möglich.“ Bisher gibt es für den Sonntag keine gesetzlichen Grundlagen, sodass solche Verkaufsstellen am Sonn- und Feiertag derzeit nicht öffnen dürfen. Mit dem Gesetzesvorhaben wird somit eine Öffnung von digitalen Kleinstsupermärkten an den Sonn- und Feiertagen für 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche ermöglicht.
„Mit der Gesetzesänderung kann vor Ort eine Antwort für die veränderte Situation der Nahversorgung gegeben werden. Wir haben eine ausgewogene Lösung gefunden“, unterstreicht Schebesta.
Erlaubt sind ausschließlich vollautomatisierte Verkaufsstellen mit höchstens 150 Quadratmetern Verkaufsfläche und einem klar definierten Sortiment für den täglichen Bedarf. An besonders geschützten Feiertagen – darunter Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag – dürfen sie nicht geöffnet sein.
Der Offenburger Abgeordnete betont, man verbessere damit auch die wohnortnahe Grundversorgung – gerade dort, wo es heute weniger Einkaufsmöglichkeiten gebe.
Zugleich wird die kommunale Entscheidungshoheit gezielt gestärkt. Städte und Gemeinden kennen ihre örtlichen Gegebenheiten am besten und können daher – insbesondere mit Blick auf lokale Besonderheiten – den vorgesehenen Öffnungsrahmen verkleinern. Das sorgt für Verlässlichkeit, stärkt die Nahversorgung und ermöglicht passgenaue Lösungen vor Ort. Eine Mindestöffnungszeit von acht zusammenhängenden Stunden am Sonntag bleibt jedoch verpflichtend. Laut Schebesta werde eine gute Lösung gefunden für die automatisierten Verkaufsstellen, die es schon jetzt in Baden-Württemberg gebe, die besonders die Nahversorgung im ländlichen Raum stärke.