Maßnahmen in Zell am Harmersbach wurden in diesem Jahr in das Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) aufgenommen. Es wurde konkret die Entwicklung des Bahnhofsareals u.a. mit dem Bau eines innerstädtischen Radwegs als Teil der Ost-West-Verbindung, dem Bau von 16 Fahrradboxen und dem Neubau von zwei barrierefreien Bushaltestellen im Förderprogramm berücksichtigt. Die voraussichtliche Zuwendungshöhe beträgt rund 1,9 Mio. Euro. Damit unterstützt das Land eine Kommune im Landtagswahlkreis Offenburg bei den Herausforderungen im kommunalen Straßenbau.
„Es freut mich sehr, dass Zell a. H. aus meinem Wahlkreis vom Landesförderprogramm profitieren wird. Diese Fördermittel stellen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung einer zukunftsfähigen Mobilität und einer verlässlichen Verkehrsinfrastruktur auf kommunaler Ebene dar. Die Entwicklung des Bahnhofsareals in Zell a.H. ist ein wichtiger Baustein für eine leistungsfähige Infrastruktur im ländlichen Raum. Mit dem Radweg, zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten und barrierefreien Bushaltestellen wird die Erreichbarkeit erhöht und die Verkehrssicherheit verbessert. Das kommt Pendlern, Familien und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zugute“, erklärt der Landtagsabgeordnete Volker Schebesta.
Mit den Förderungen im Rahmen des LGVFG unterstützt das Land Baden-Württemberg Landkreise, Städte, Gemeinden und Verkehrsunternehmen beim Um- und Ausbau ihrer Verkehrsinfrastruktur. Der Regelfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei besonders geeigneten Maßnahmen kann der Fördersatz erhöht werden.
Das LGVFG-KStB-Programm umfasst eine große Bandbreite an Maßnahmen. Neben der Förderung von Brückenmodernisierungen und Ortsmitten können Kommunen beispielsweise Mittel für Straßenneu- und -ausbau, die Errichtung von Radschnellverbindungen, Verkehrsleitsysteme, Lärmschutz- und Luftreinhaltungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vernetzung verschiedener Mobilitätsformen beantragen. Nach der grundsätzlichen Aufnahme ins Programm können in einem zweiten Schritt auf der Basis von konkreten Förderanträgen die entsprechenden Bewilligungen erteilt werden. Insgesamt wurden in dem Programm 60 Maßnahmen angemeldet, die ein voraussichtliches Fördervolumen von insgesamt 52 Mio. Euro umfassen.