Land fördert Schieneninfrastruktur – wichtige Investitionen für SWEG-Strecken im Wahlkreis Offenburg

09. Juni 2026

Mit mehr als 18 Millionen Euro fördert das Land Baden-Württemberg die Instandhaltung und Verbesserung der Infrastruktur von nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen). Von den Fördermitteln profitiert auch die SWEG Schienenwege GmbH, die mehrere Strecken in Baden-Württemberg betreibt – darunter die Harmersbachtalbahn zwischen Biberach und Oberharmersbach im Landtagswahlkreis Offenburg.
Die Investitionen erfolgen im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) und dienen der langfristigen Sicherung und Modernisierung der regionalen Schieneninfrastruktur. Gefördert werden unter anderem Erneuerungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Schienen, Weichen, Brücken, Signalanlagen und Zugsicherungssystemen. Damit wird sowohl die Sicherheit als auch die Zuverlässigkeit des Bahnverkehrs gestärkt.
Der Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Offenburg, Volker Schebesta MdL, begrüßt die Förderung: „Die Harmersbachtalbahn ist eine wichtige Verkehrsader für unsere Region. Sie verbindet Menschen im ländlichen Raum mit Arbeitsplätzen, Schulen und den Zentren im Ortenaukreis. Deshalb ist es richtig, dass das Land gezielt in den Erhalt und die Modernisierung dieser Infrastruktur investiert. Die Förderung stärkt die Mobilität vor Ort und sichert die Zukunftsfähigkeit unserer Region.“
Nichtbundeseigene Eisenbahnen leisten einen wichtigen Beitrag für den öffentlichen Personennahverkehr und die regionale Wirtschaft. Gerade in ländlichen Räumen schaffen sie attraktive Mobilitätsangebote und sorgen für eine leistungsfähige Verkehrsanbindung. Insgesamt profitieren landesweit 24 Unternehmen, Kommunen und Landkreise, die NE-Bahninfrastruktur betreiben, von der Förderung.
Die Landesmittel tragen zudem dazu bei, die Widerstandsfähigkeit des Schienenverkehrs zu erhöhen. Sie können auch für die schnelle Beseitigung von Schäden nach Unwettern oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen eingesetzt werden und sichern so einen zuverlässigen Bahnbetrieb für die Bürgerinnen und Bürger.