Städte und Gemeinden mit einer großen Fläche im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl haben besondere Aufgaben zu bewältigen. Diese werden bisher im Finanzausgleich nicht berücksichtigt. Jetzt ist zwischen den Regierungsfraktionen in Baden-Württemberg vereinbart worden, neben der Einwohnerzahl bei der Schlüsselzuweisung im bestehenden Finanzausgleichsystem auch die Fläche einzubeziehen.
Zum 01.01.2022 werden rund 5 % des Grundkopfbetrags nach Einwohnerdichte verteilt. Dies wird in zwei Stufen über eine Verteilungsmasse von je 25 Millionen € zum 01.01.2021 und zum 01.01.2022 erfolgen. Aus einer überschlägigen Rechnung auf der Basis der bisherigen Zahlen für 2019 aus dem Finanzministerium Baden-Württemberg ergibt sich, dass 14 Städte und Gemeinden im Landtagswahlkreis von diesem Flächenfaktor profitieren werden. Die genaue Wirkung hängt von den Faktoren im Finanzausgleich des jeweiligen Jahres ab und der exakten Festlegung, um die geplante Wirkung von 50 Millionen € zu erreichen.
Aus dieser Berechnung ergibt sich die größte Verbesserung dem Betrag nach für die Stadt Oppenau. Sie würde 123.000 € zusätzlich erhalten. Nur rund 40 von 1032 Kommunen profitieren mehr, in der Regel wegen der zum Teil deutlich höheren Einwohnerzahl. Außerdem würden Neuried 114.000 €, Gengenbach 113.000 €, Oberharmersbach 84.000 €, Zell am Harmersbach 82.000 €, Bad Peterstal-Griesbach 74.000 €, Durbach 61.000 €, Hohberg 56.000 €, Nordrach 51.000 €, Biberach 46.000 €, Schutterwald 43.000 €, Berghaupten 39.000 €, Ortenberg 28.000 € und Ohlsbach 26.000 € zusätzlich erhalten.
Die rund 50 Kommunen im Land, für die sich die Einführung des Flächenfaktors negativ auswirkt, erhalten 2021 einen Ausgleich aus originären Landesmitteln in der vollen Höhe von 25 Millionen €. Auch für die Folgejahre soll eine Verringerung der Zuweisungen vermieden werden.