Insgesamt stellt der Bund im Rahmen des Infrastrukturprogramms 100 Milliarden Euro für die Länder und deren Kommunen bereit. Baden-Württemberg erhält daraus rund 13,1 Milliarden Euro. Das Land hat entschieden, rund zwei Drittel dieser Summe direkt an seine Landkreise, Städte und Gemeinden weiterzugeben, insgesamt 8,76 Milliarden Euro auf zwölf Jahre. Bundesweit ist das eine der höchsten Quoten für die Kommunen.
Neben den rund 80 Millionen Euro für die Kommunen im Landtagswahlkreis Offenburg erhält der Ortenaukreis zusätzlich fast 90 Millionen Euro aus diesen Mitteln. Die Gelder stehen den Städten, Gemeinden und dem Landkreis zur freien Investition zur Verfügung, beispielsweise für den Bau und die Sanierung von Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Brücken, Krankenhäusern, Sporthallen oder anderen wichtigen Infrastrukturprojekten.
Darüber hinaus stellt das Land Baden-Württemberg im Jahr 2026 zusätzliche 550 Millionen Euro über den kommunalen Finanzausgleich bereit. Ergänzend dazu erhalten die Kommunen mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz, das Inklusionsausgleichsgesetz und die Schulbegleitungen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weitere 222 Millionen Euro einmalig in 2026. Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird das Land künftig 68 Prozent der Betriebskosten übernehmen und bis 2030 insgesamt über 600 Millionen Euro bereitstellen, um die Kommunen bei diesem wichtigen Vorhaben zu unterstützen. Das Parlament soll den Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2025/2026 mit der Umsetzung dieser Punkte am 11. Dezember 2025 beschließen. Bis dahin steht die Umsetzung noch unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haushaltsgesetzgebers.
„Als CDU-Fraktion haben wir intensiv und verantwortungsvoll an dem Paket mit den Kommunen gearbeitet. Die nun verfügbaren Mittel geben unseren Kommunen Planungssicherheit und dringend benötigten Spielraum für Investitionen. Wichtig ist, dass die Gelder schnell und gezielt in konkrete Projekte vor Ort fließen. Die Kommunen können selbst entscheiden, wo die Mittel am dringendsten benötigt werden“, so Volker Schebesta MdL.
Die Gelder können innerhalb von zwölf Jahren eingesetzt werden. Kommunen können die Mittel aus ihrem Einzelbudget jedoch auch schneller abrufen, wenn Projekte umsetzungsreif sind. Förderfähig sind Investitionen, die nach dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Zudem können die Bundesmittel mit bestehenden Landesprogrammen kombiniert werden, sodass im Einzelfall eine Förderquote von bis zu 100 Prozent möglich ist.