Plan für kürzere Hilfsfrist im Rettungsdienst von Schebesta begrüßt

23. Oktober 2025

Das Innenministerium Baden-Württemberg plant Veränderungen der Hilfsfristen für den Rettungsdienst im Land. Bisher soll der Notarzt und der Rettungswagen aus notfallmedizinischen Gründen möglichst nicht mehr als 10, höchstens 15 Minuten zum Unfallort brauchen. In der Regel orientiert man sich an 15 Minuten. Jetzt schlägt das Innenministerium vor, dass es auf die Zeit ankommt, in der der Rettungswagen eintrifft, und dass diese Zeit auf 12 Minuten reduziert wird.

Dieses Vorhaben begrüße ich. Ich hatte mich schon im letzten Jahr an meinen Kollegen Wilfried Klenk, Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, gewandt und mich für Änderungen bei den Hilfsfristen eingesetzt. Zur Qualitätssicherung im Rettungsdienst wird ermittelt, in wieviel Prozent der Fälle die Hilfsfristen eingehalten werden. Der Ortenaukreis schneidet bei diesem Prozentsatz schlechter ab, als es die Zielgröße im Rettungsdienstgesetz vorsieht. Und bei der Struktur des Kreises mit den Tälern in den Schwarzwald fallen die Prozentsätze in den einzelnen Städten und Gemeinden noch einmal deutlich unterschiedlich aus. Maßnahmen zur Verbesserung vor Ort werden ergriffen. Eine kürzere Hilfsfrist wird aber dafür sorgen, dass noch weitergehende Veränderungen vorgenommen werden müssen. Diese Verbesserungen der Notfallrettung sind gerade im Interesse der Bevölkerung im Ländlichen Raum des Ortenaukreises.

Künftig soll auch auf die sogenannte Prähospitalzeit geachtet werden. Sie bemisst die Zeit bis zum Eintreffen in der Klinik zu einer adäquaten Versorgung. Der Blick auf die Zeit bis zum Eintreffen in der Klinik ist vor dem Hintergrund der Diskussion um die Klinikstandorte in der Ortenau ein wichtiges Signal. Das Innenministerium hat den Vorschlag an das für die Beobachtung und Beratung der Angelegenheiten des Rettungsdienstes zuständige Gremium weitergegeben. Mit den Beteiligten wird die entsprechende Umsetzung beraten.